Antragsformulare
Über folgende Anträge können Sie die TI-Pauschalen aufgrund der bis 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung nur noch beantragen, wenn die Anspruchsvoraussetzung bis 30. Juni2023 entstanden ist.

![]() |
Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für das Konnektorupdate mit dem Notfalldatenmanagement, dem elektronischen Medikationsplan sowie dem KIM Dienst/eArztbrief können Sie nur noch über das KVNO-Portal unter „Services“ -> „Förderantrag Telematik“ stellen. |
---|
Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten ein Sicherheitszertifikat, welches nach einer Laufzeit von fünf Jahren seine Gültigkeit verliert. Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die TI-Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich ist.
Für den Austausch des Konnektors sowie einer Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals werden 2.300€ erstattet.
Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gem. der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderten stationären Kartenterminals ausgetauscht, können weitere Pauschalen in Höhe von jeweils 100€ beantragt werden.
Der Antrag kann digital über das Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege gestellt werden.
Durch eine aktuelle Änderung der TI-Finanzierungsvereinbarung ist es nun auch möglich Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der TI zu erstatten. Hierfür steht den KVen pro Jahr ein festes Budget zur Verfügung.
Hinweis: Es können auch defekte Komponenten bei denen der Defekt vor 2022 aufgetreten ist erstattet werden.
Erstattet werden die vorgesehenen Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung für defekte Konnektoren, stationäre Kartenterminals sowie mobile Kartenterminals.
Der Antrag kann digital über das Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege gestellt werden.
Leider werden Installationskosten, die ggf. von einem Dienstleister in Rechnung gestellt werden, nicht erstattet.
Benötigt wird eine Rechnung über die Ersatzbeschaffung sowie eine Bestätigung des Praxisverwaltungssystemanbieters/ des Dienstleisters vor Ort (DVO), dass der Austausch alternativlos ist, eine Reparatur also nicht möglich war.