Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist die digitale Version der jetzigen AU.
Nach aktueller Gesetzeslage war ursprünglich der 01. Januar 2021 geplant an dem alle Ärzte dazu verpflichtet wären, die eAU-Daten an die Krankenkasse über den Kommunikationsdienst KIM zu übermitteln.
Es wurde eine Übergangsfrist verhandelt. Der verpflichtende Startbeginn der eAU ist der 01. Oktober 2021.