Für die Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus kann weiterhin das mobile Kartenlesegerät verwendet werden. In diesem Versorgungskontext ist kein VSDM-Abgleich durchzuführen und es ist keine Ausstattung mit den Komponenten erforderlich.
Für die Tätigkeit als Belegarzt im Krankenhaus kann weiterhin das mobile Kartenlesegerät verwendet werden. In diesem Versorgungskontext ist kein VSDM-Abgleich durchzuführen und es ist keine Ausstattung mit den Komponenten erforderlich.