Poolärzte sind Nicht-Vertragsärzte am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst und
müssen kein VSDM durchführen. Eine freiwillige Anbindung an die TI ist nicht zu empfehlen, da die Finanzierungsvereinbarung derzeit keine Erstattung von TI-Pauschalen für Poolärzte vorsieht. Die mobilen Kartenlesegeräte können erst einmal weiter verwendet werden. Die Bereitschaftspraxen werden mit den erforderlichen Komponenten zur Durchführung des VSDM-Abgleich ausgestattet, d.h. in den Praxen kann das VSDM durchgeführt werden.