Solche Inhalte dürfen nicht von vornherein bei der Suche über die Metadaten außer Acht gelassen werden. Der Leistungserbringer darf aber bei der in einem zweiten Schritt vorzunehmenden Bewertung der erhaltenen Suchergebnisse diejenigen von Versicherten eingestellten Informationen unberücksichtigt lassen, die aus der (fach-)ärztlichen Sicht ex ante keine Bedeutung für den aktuellen Behandlungskontext haben.

Hinweis der gematik