Der die ePA befüllende Leistungserbringer hat die Daten einer Kategorie zuzuordnen (z. B. Daten zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen; Daten des elektronischen Medikationsplanes; Daten der elektronischen Notfalldaten usw.). Des Weiteren muss er auf die Angaben in den Metadatenfeldern achten. Denn das Auslesen der elektronischen Patientenakte erfolgt in Gestalt einer Suche über die Angaben in den Metadatenfeldern. Dabei sind insbesondere folgende Metadatenattribute von besonderem Interesse: Name des Leistungserbringers, Fachrichtung des Leistungserbringers, Datum der Behandlung, auf der das Dokument beruht, Klassifikation des Dokuments (z. B. Befundbericht; Attest; OP-Bericht; Entlassbrief).

Hinweis der gematik