Ab dem 1. Januar 2024 wird das eRezept verpflichtend (Praxisinfo der KBV) . Vertragsarzt-Praxen müssen die technischen Voraussetzungen für das eRezept (eRezept Modul) erfüllen, ansonsten drohen ab April 2024 Honorarkürzungen von einem Prozent.

Seit dem 1. Juli 2021 kann das eRezept als freiwillige Anwendung in der sogenannten Testphase genutzt werden.

Für den Patienten ist die Nutzung der eRezepts-App der gematik freiwillig. Das eRezept kann auch als Stylesheet ausgedruckt oder via eGK ausgestellt werden.

Hinweis zu BtM- und T-Rezept:
Die Umstellung vom Papierrezept auf das eRezept betrifft zunächst verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel. BtM- und T-Rezepte, Privatrezepte, Rezepte für Hilfs- und Verbandmittel sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.