Ja, im Rahmen der Anamnese sind Sie verpflichtet, nach der ePA zu fragen. Sollte eine ePA vorhanden sein, fragen Sie den Patienten, ob Sie auf die ePA zugreifen dürfen.

Es sind aber keine vertragsärztlichen Beratungspflichten des Versicherten zur Funktionalität oder Nutzung der ePA vorhanden. Die Information zur ePA ist, nach SGB V, Aufgabe der Krankenkassen. Wir gehen davon aus, dass die Krankenkassen zukünftig verstärkt ihre Mitglieder informieren werden.