Ist die Übermittlung des Token (QR-Codes) mittels unverschlüsselter E-Mail erlaubt?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Die Vorgehensweise hat sich zum Muster 16 nicht geändert. Das E-Rezept kann von dem Apotheker nicht geändert werden. Eine Änderung der Abgabe eines Arzneimittels bei Lieferengpässen hinsichtlich der Wirkstärke ist jedoch möglich (Abgabe von z. B. 2 x 0,5 mg [weiterlesen]
Auch in Notdienstpraxen, die bereits an die Telematik angeschlossen sind und damit die technischen Voraussetzungen erfüllen, wird die Nutzung des eRezeptes verpflichtend. Für die qualifizierte elektronische Signatur ist für die Notdienst verrichtende Ärztin bzw. den verrichtenden Arzt die Nutzung eines [weiterlesen]
Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen: Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“) Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“) Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“) Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken [weiterlesen]
Ist die eGK durch dreimalige Falscheingabe der PIN gesperrt, kann die Entsperrung über die E-Rezept-App sofort erfolgen. Dafür ist die Kenntnis der PUK erforderlich, die Versicherte zusammen mit ihrer PIN von ihrer Krankenkasse erhalten.
Handelt es sich bei der eAU-ausstellenden Person um einen Weiterbildungsassistenten, ist es ggf. erforderlich, den zur Weiterbildung befugten Vertragsarzt zu hinterlegen. Aus diesem Grund bietet die eAU die Möglichkeit neben der Person, welche die AU-Bescheinigung ausstellt, auch zusätzlich eine für [weiterlesen]
eRezepte im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind maximal 365 Tage lang gültig. Wird ein Rezept nicht mehr benötigt, können Leistungserbringer über ihre Softwaresysteme und Patienten mithilfe der eRezept-App die Verordnung wieder löschen. Muss etwa die Dosierung geändert werden, wird die vorherige [weiterlesen]
Voraussetzungen
Auszahlung der TI-Pauschalen