Das eAU-Update sollte nach Rücksprache mit Ihrem PVS-Anbieter eingespielt werden, sobald alle technischen Voraussetzungen erfüllt und getestet sind. Hintergrund ist, dass nicht bei jedem PVS die Möglichkeit besteht, die eAU vorab zu testen oder das Update später wieder zurückzusetzen.

Folgende Voraussetzungen sollten vor dem Einspielen des eAU-Update erfüllt sein:

  • eAU-Update liegt vor und ist vom Systemhaus freigegeben
  • KIM-Adresse liegt vor ist eingerichtet und funktionsfähig
    (Testen Sie KIM, indem Sie sich selbst eine Nachricht zusenden!)
  • eHBA liegt vor und ist freigeschaltet
  • Stapel- und/ oder Komfortsignatur sind möglich und wurden vorab getestet (z. B. mit eArztbriefen)