Mit ihrem eHBA erhalten Sie Zugriff auf medizinische Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Dieser Zugriff darf laut Gesetzgeber nur von Berechtigten erfolgen. Je nach Heilberuf (Arzt, Apotheker, Psychotherapeut) verfügen die Ausweise über unterschiedliche Zugriffsrechte.

Unter der Oberbegriff eHBA werden für einzelne Berufsgruppen manchmal auch folgende Bezeichnungen verwendet:

  • Psychotherapeuten: ePTA
  • Zahnärzte: eZAA

Im Vergleich der Heilberufsausweise verfügt der eHBA für Ärzte über die umfassendsten Zugriffsrechte.