Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematik-Infrastruktur. Die ePA soll als lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch der Daten für Leistungserbringer und Patient ermöglicht. Es gibt für jeden Versicherten nur eine ePA.

Wichtig zu wissen: Eine ePA wird nur auf Wunsch des Patienten durch seine Krankenkasse angelegt. Die Krankenkasse selbst hat keinen Einblick in die ePA, Zugriffsberechtigungen werden ausschließlich durch den Patienten erteilt.

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Hinweis: Da die ePA in der Hoheit des Patienten liegt, kann der Arzt prinzipiell nicht von einer medizinisch vollständigen Akte ausgehen.