Das im Januar 2016 verabschiedete E-Health-Gesetz sieht vor, dass eine Telematikinfrastruktur (TI) geschaffen wird, welche alle Beteiligten im Gesundheitswesen sektorenübergreifend vernetzen soll, damit diese sicher und schnell miteinander kommunizieren können. Die TI ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten.
Den Aufbau der TI regelt das Sozialgesetzbuch V.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur im Gesundheitswesen soll die Grundlage für einen sicheren Austausch wichtiger medizinischer Daten geschaffen werden. Außerdem steht der Nutzen für die Patienten im Fokus. Sie sollen beispielsweise in die Lage versetzt werden, ihren Ärzten und Psychotherapeuten wichtige Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Da es sich im Gesundheitswesen um sehr sensible und vertrauenswürdige Daten handelt, hat der Datenschutz oberste Priorität.