Ihr Softwarehaus ist Ihr erster Ansprechpartner für die Bestellung der Komponenten sowie bei Fragen zur Installation. Klären Sie vor Vertragsunterschrift und Vereinbarung des Installationstermins, ob alle notwendigen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, stationärer Kartenterminal und Praxisausweis (SMC-B) und eHBA G2 lieferbar sind.

Wir empfehlen allen Praxen, vor dem Kauf von Komponenten und Diensten das Preis-Leistungs-Verhältnis und die vertraglichen Bedingungen ihres Anbieters genau zu prüfen. Es wird nicht der tatsächliche Rechnungsbetrag erstattet, sondern ausschließlich die auf Basis der TI-Finanzierungsvereinbarung festgelegten Pauschalen (siehe Finanzierung).