Nach dem SGB V sind Praxen verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Praxen, die nicht an die TI angeschlossen sind, erhalten eine Honorarkürzungen in Höhe von 3,5 Prozent. Sollten Sie an die TI angeschlossen sein, aber die ePA- und eRezept Funktionalität nicht einführen, wird das Honorar jeweils um 1 Prozent gekürzt.