Gibt es keinen Arzt-Patienten-Kontakt, beispielsweise bei Laboren und Pathologen, oder erfolgt der Arzt-Patienten-Kontakt nicht in den eigenen Praxisräumen, zum Beispiel bei ausschließlich reisenden Anästhesisten, ist das VSDM nicht möglich.
Im Falle einer Behandlung, in der ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (etwa bei Laborüberweisung) nicht erfolgt, ergeben sich Ausnahmen aus Anlage 4a zum BMV-Ä, die die KBV und die Krankenkassen bezüglich der Regelungen zum VSDM angepasst haben. In diesem Falle muss der Arzt kein VSDM durchführen. Sofern eine solche Ausnahme gegeben ist, werden die Versichertenstammdaten auf der Grundlage der Patientendatei übernommen.
Anästhesisten suchen häufig Patienten in der Praxis eines anderen Arztes auf. In diesem Versorgungskontext verwendet ein Anästhesist ein mobiles Kartenterminal, mit dem kein Versichertenstammdatenabgleich vorgenommen werden kann.
Laborärzte und Anästhesisten werden dennoch für den Anschluss an die TI ausgestattet und erhalten die entsprechende Förderung, damit sie weitere geplante Anwendungen in der TI nutzen können.
Hinweis: Trotzdem müssen sich alle erwähnten Fachgruppen ab 1. Juli 2020 an die TI angeschlossen haben.