Für ermächtigte Einrichtungen, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind und mit den Krankenkassen direkt abrechnen, wurden Regelungen zur Erstattung der Kosten zum Anschluss an die TI in die Deutsche Krankehaus Gesellschaft (DKG)-TI-Vereinbarung aufgenommen. Demnach treffen die Vertragsparteien auf Landesebene dafür eine entsprechende Vereinbarung (vgl. § 3a Absatz 3).

Für den Anschluss an die TI benötigen diese Einrichtungen eine SMC-B. Hierfür ist eine Beantragung bei einem Anbieter für SMC-B-Karten sowie eine Freigabe des Antrages durch die KV auf dem üblichen Weg notwendig (vgl. § 3a Absatz 2).

Die Finanzierung der SMC-B-Karte läuft über die DKG.

Für Fragen zur TI-Finanzierungsvereinbarung steht Ihnen Gesine Schierenberg
(Tel.: 030 4005 1348, E-Mail: GSchierenberg@kbv.de) gern zur Verfügung.