Nachdem der Antrag von Ihnen online ausgefüllt und eingereicht wurde, bedarf es einer Legitimation mittels POSTIDENT oder eines Online-Ausweises. Danach holt der Kartenhersteller bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf eine SMC-B-Karte hat. So soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten.

Vor Freigabe der Bestellung muss die KV Nordrhein die Praxen anrufen und sich vom Praxisinhaber oder Praxispersonal die Bestellung bestätigen lassen. Dazu fragen die anrufenden KV-Mitarbeiter die Antragsnummer der Bestellung ab. Erst dann wird die Bestellung freigegeben. Darüber hinaus dürfen SMC-B Karten nur noch an eine Adresse geliefert werden, die bei der KV hinterlegt ist. Das ist in der Regel die Praxisadresse.

Anschließend erfolgen durch den Kartenhersteller Produktion und Versand. In der Regel wird Ihnen die SMC-B-Karte innerhalb von vier bis sechs Wochen vom Kartenanbieter mit der Post per Einschreiben zugestellt. Die dazugehörige/n PIN/s erhalten Sie zeitlich versetzt in einem separaten Umschlag mit normaler Briefpost.