Die Daten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch des Patienten gespeichert. Eine Signatur mit dem eHBA G2 ist nicht vorgesehen.

Ein DPE kann auch dann angelegt werden, wenn kein NFD existiert. Patienten können den DPE mittels technischer Lösungen ihrer Krankenkasse auch selbst anlegen und ändern.

Ab 2023 sollen die Daten des DPE von der eGK in die Patientenkurzakte überführt werden.