Der NFD wird mithilfe des PVS auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Wunsch des Patienten angelegt/aktualisiert und muss vom Arzt mit dessen eHBA G2 signiert, das heißt rechtsgültig elektronisch unterschrieben werden.
Der Patient kann diesen Datensatz auf Wunsch per PIN vor dem unbefugten Zugriff schützen.

Es wird auch eine Kopie des NFD in der elektronischen Dokumentation des Arztes im PVS gespeichert.

Im Notfall können die NFD-Daten auch ohne PIN-Eingabe ausgelesen werden.

Auslesegrund, Zugriffszeitpunkt und zugreifender Person werden auf der eGK protokolliert.

Ab 2023 sollen die Daten des NFDM von der eGK in die Patientenkurzakte überführt werden.