Praxen, welche sich nachweislich an einen sicheren Dienst zur Übermittlug medizinischer Dokumente und Übermittlung von eArztbriefen (KIM) anschließen, erhalten eine Einrichtungspauschale und pro Quartal eine Betriebspauschale. Details entnehmen Sie bitte dem Punkt „Pauschalen für den eArztbrief“ unter Finanzierung/KIM.