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Werden Arztbriefe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ebenfalls vergütet, die bisher in der Grundpauschale enthalten waren?
In der Grundpauschale der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist die Vergütung für den eArztbrief enthalten. Zur Signatur wird der ePtA benötigt.