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Reicht ein eHBA in der Praxis aus?
Für den Zugriff auf die ePA - ja. Gemäß § 339 Abs. 5 SGB V kann auch ein Arzt/ Psychotherapeut ohne eHBA/ ePtA durch einen anderen Arzt/ Psychotherapeut derselben Praxis mit eHBA/ ePtA für den ePA-Zugriff autorisiert werden. Bitte beachten [weiterlesen]