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Bin ich als nichtärztliche(r) Psychotherapeut(in) zum Einsatz des eMP verpflichtet?
Es besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht für nichtärztlichen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zum Einsatz der TI-Anwendung eMP.
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Es besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht für nichtärztlichen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zum Einsatz der TI-Anwendung eMP.
Eine Übersicht der Vergütung des eMP finden Sie unter "Finanzierung NFDM/eMP".
Das Konnektor-Update PTV3 muss in jedem Fall eingespielt werden, da dies sicherheitsrelevant und für den funktionalen Betrieb der TI erforderlich. Auch für das Lesen des eMP und NFDM ist die Anschaffung der Module innerhalb des PVS nötig.
Der Gesetzgeber definiert in §358 Absatz 3 den Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aktualisierung von elektronischen Notfalldatensätzen und Medikationsplänen. Nur sofern ausgeschlossen werden kann, dass jemals ein Patientenkontakt in der Betriebsstätte (dem Labor) stattfindet, greift der Anspruch nicht. Dann [weiterlesen]
Konkrete Anleitungen zum Anlegen des eMP erhalten Sie vom Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystems. Viele haben Erklärvideos auf ihrer Homepage hinterlegt.
Sie müssen dem Patienten Sinn und Zweck des eMP erläutern sowie ihn über seine Rechte diesbezüglich aufklären (Anspruch, Löschung von Daten). Eine generelle Aufklärung über die Telematikinfrastruktur ist Aufgabe der Krankenkasse.
Eine formale Zuständigkeit ist gesetzlich nicht verankert.
Der Patient erhält eine initiale PIN von seiner Krankenkasse.
Nein. Der NFDM und eMP können unabhängig voneinander angelegt werden.
Ja. Die Daten aus dem BMP können in den eMP übernommen werden.