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Ich bin Poolarzt. Muss ich den VSDM-Abgleich durchführen und mich dafür mit den notwendigen Komponenten ausstatten? Bekomme ich für den Anschluss an die TI die festgelegten Pauschalen ausgezahlt?

Poolärzte sind Nicht-Vertragsärzte am organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst und müssen kein VSDM durchführen. Eine freiwillige Anbindung an die TI ist nicht zu empfehlen, da die Finanzierungsvereinbarung derzeit keine Erstattung von TI-Pauschalen für Poolärzte vorsieht. Die mobilen Kartenlesegeräte können erst einmal weiter [weiterlesen]

Ist das VSDM verpflichtend?

Grundsätzlich besteht für alle an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Einrichtungen mit direktem Arzt-Patienten-Kontakt eine VSDM-Pflicht. Dies beinhaltet zugelassene bzw. ermächtigte Ärzte, Psychotherapeuten und Einrichtungen wie zum Beispiel MVZ.

Was ist das VSDM und wie funktioniert es?

Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) überprüft das Praxisverwaltungssystem in Echtzeit („online“), ob die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Zu den Stammdaten gehören Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende [weiterlesen]

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